Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Dienstleistungen von Objektbetreuung Kaplan

1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Objektbetreuung Kaplan, Lindenfeld 9 86647 Buttenwiesen - Lauterbach, im Folgenden „Dienstleister“ genannt, und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere Winterdienst, Entrümpelung, Reinigung, Mülltonnenservice, Garten- und Parkflächenpflege, Rauchwarnmelder-Kauf und -Montage, Tiefgaragenreinigung, Trocken- und Nassreinigung, Kleinumzüge, Rückbau und Entkernung, Kleinreparaturen, Küchenabbau sowie Entsorgung, Hochdruckreinigung.
1.2 Mit der Auftragserteilung oder Beauftragung der Dienstleistungen erklärt der Kunde, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Sie werden damit Bestandteil des Vertrages. 
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung durch den Dienstleister zustande.
2.2 Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3. Leistungen
3.1 Der Dienstleister erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Können.
3.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Dienstleister und Kunde.
3.3 Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Sollten während der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen zusätzliche, nicht vorhersehbare Arbeiten erforderlich werden (z. B. durch unentdeckte Verschmutzungen, unerwartete Hindernisse, beschädigte Gegenstände), wird der Dienstleister den Kunden unverzüglich informieren. Die Ausführung dieser Zusatzarbeiten bedarf der Zustimmung des Kunden. Für diese Zusatzleistungen werden gesonderte Kosten berechnet.
3.5 Bei Reinigungsarbeiten, insbesondere mittels Hochdruckreiniger, kann das gewünschte optische Ergebnis nicht in jedem Fall garantiert werden, da es von Material, Alter, Verschmutzungsgrad und Witterung abhängt. Der Dienstleister erbringt die Leistung nach bestem Wissen und Können. Eine Haftung für nicht vollständig entfernte Verschmutzungen oder optisch nicht perfekte Ergebnisse ist ausgeschlossen. Zusatzaufwand, der zur Erzielung eines besseren Ergebnisses erforderlich wird, wird gesondert in Rechnung gestellt, siehe §3.4.

4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass der Dienstleister Zugang zu den Arbeitsbereichen erhält und notwendige Voraussetzungen für die Erbringung der Leistung bestehen (z. B. Wasseranschluss, Strom, freier Zugang).
4.2 Der Kunde informiert den Dienstleister über besondere Gefahren oder Anforderungen (z. B. gefährliche Materialien, Haustiere, sensible Bereiche).
4.3 Für Schäden, die durch nicht bereitgestellte oder fehlerhafte Voraussetzungen entstehen, haftet der Kunde.
4.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienstleister zur Dokumentation der durchgeführten Arbeiten Fotos anfertigt. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. 

5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
5.2 Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Da der Dienstleister Kleinunternehmer im Sinne von §19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet.
5.3 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5.4 Bei Winterdienstverträgen ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags bei Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag ist nach Abschluss der Wintersaison bzw. nach Erbringung der vereinbarten Leistungen zu zahlen. Bei ausbleibender Vorauszahlung ist der Dienstleister berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
5.5 Bei Zahlungsverzug behält sich der Dienstleister das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.6 Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung oder bar leisten. Andere Zahlungsmethoden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Barzahlung ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig.
5.7 Zusatzmaterialien, Chemikalien, Anfahrten oder Entsorgungskosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht im Angebot enthalten sind.
5.8 Für kurze Aufträge oder Anfahrten, die einen erheblichen Aufwand darstellen, kann der Dienstleister eine Mindestvergütung oder gesonderte Fahrtkosten berechnen. Dies wird im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben.
5.9 Für Vorbereitungsarbeiten, Anfahrt, Rüstzeiten oder organisatorischen Aufwand vor Ort kann der Dienstleister eine feste Pauschale in Höhe von 20–30 € erheben. Die genaue Höhe wird im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben und ist mit der Auftragserteilung fällig.
5.10 Ein unverbindliches Angebot können wir auf Grundlage Ihrer Beschreibung und übermittelter Fotos erstellen. Für Termine vor Ort zur Besichtigung oder für ein Aufmaß berechnen wir eine Pauschale von bis zu 100 €

6. Termin und Leistungszeit
6.1 Termine werden nach Vereinbarung festgelegt.
6.2 Der Dienstleister ist berechtigt, Termine zu verschieben, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten (z. B. Wetter, Krankheit, Materialengpässe).
6.3 Liefer- oder Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
6.4 Der Dienstleister haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder Nichterfüllung, die durch höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden. 

7. Mitwirkungspflichten und Abnahme
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abnahme mitzuwirken.
7.2 Erfolgt die Abnahme nicht, gilt die Leistung als angenommen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen.

8. Haftung
8.1 Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.4 Der Kunde haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Informationen, nicht bereitgestellte Voraussetzungen oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
8.5 Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Kunden übernimmt der Dienstleister keine Haftung, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters beruhen.
8.6 Bei Entrümpelung, Reinigung, Garten- oder Parkflächenpflege kann es trotz größter Sorgfalt zu versehentlichen Beschädigungen kommen. Der Dienstleister haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für kleinere Kratzer, Absplitterungen oder vergleichbare Bagatellschäden, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch den Einsatz von Geräten wie Hochdruckreinigern entstehen. 

9.Mängel
9.1 Mängelanzeige
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Abschluss unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.

9.2 Offensichtliche vs. verdeckte Mängel

  • Offensichtliche Mängel: z. B. nicht gereinigte Stellen, beschädigte Gegenstände während der Arbeiten.
  • Verdeckte Mängel: Schäden oder Beeinträchtigungen, die erst später erkennbar werden (z. B. durch Nutzung, Witterungseinflüsse oder andere Fremdeinwirkungen). Diese können auch nach Ablauf der 24-Stunden-Frist geltend gemacht werden.

9.3 Nachbesserung
 Der Dienstleister ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung oder erneute Leistung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.4 Ausschluss weitergehender Ansprüche
 Eine weitergehende Haftung über die in § 8 genannten Punkte hinaus ist ausgeschlossen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

9.5 Dokumentation
 Der Dienstleister ist berechtigt, durchgeführte Arbeiten zur Dokumentation fotografisch festzuhalten. Bei Reklamationen kann auf diese Aufnahmen verwiesen werden.
9.6 Ersatz beschädigter Gegenstände
 Verursacht der Dienstleister während der Erbringung der Leistung Schäden an Gegenständen des Kunden, so werden diese nach Wahl des Dienstleisters durch gleichwertigen Ersatz oder Reparatur wiederhergestellt. Ein Anspruch auf hochwertige oder über den ursprünglichen Gegenstand hinausgehende Ersatzleistungen besteht nicht. 

10. Rücktritt und Kündigung
10.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Leistung unmöglich wird oder der Dienstleister in erheblichem Maße seine Verpflichtungen verletzt.
10.2 Der Dienstleister kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seine Pflichten erheblich verletzt, insbesondere Zahlungen nicht leistet oder erforderliche Mitwirkung unterlässt.
10.3 Bereits erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu vergüten.
10.4 Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin kurzfristig ab (weniger als 24 Stunden vorher), ist der Dienstleister berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen, um Ausfallkosten zu decken.

11. Datenschutz
11.1 Der Dienstleister erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur zum Zweck der Vertragserfüllung.
11.2 Die Datenschutzerklärung des Dienstleisters ist Bestandteil dieser AGB.
11.3 Der Kunde erklärt sich mit der Übermittlung von Rechnungen und Angeboten in elektronischer Form einverstanden.
11.4 Die vollständige Datenschutzerklärung des Dienstleisters ist unter Datenschutz einsehbar. 

12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12.4 Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.